• Home
  • Beiträge
  • Pressecommuniqué, 04.03.15 Starke Voten für die Schutzinitiative im Nationalrat:Fraktionszwang liess dennoch deutliche Mehrheit dagegen stimmen

Pressecommuniqué, 04.03.15 Starke Voten für die Schutzinitiative im Nationalrat:Fraktionszwang liess dennoch deutliche Mehrheit dagegen stimmen

Die Debatte vom 4. März 2015 im Nationalrat hat eines deutlich gezeigt: Es gibt starke und überzeu- gende Voten für die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die Ende 2013 mit 110‘000 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. In den Medien wurde die «Schutzinitiative» bereits im Vorfeld der Debatte engagiert diskutiert. Im Ratsplenum lieferten sich Pro und Kontra heftige Wortgefechte. Das Endergebnis von 36 Ja zu 134 Nein bei 12 Enthaltungen ist weni- ger ein Zeichen der verstandesmässigen Überzeugung der Parlamentarier, sondern des strammen Fraktionszwanges, der offenbar in allen Parteien ausser der SVP-Fraktion vorherrschte. Die Ausmar- chung an der Urne wird allerdings ohne Fraktionszwang erfolgen.

Bereits im Vorfeld der Debatte gab es zahlreiche Medienkommentare. Besonders hervorgehoben zu werden verdient das Interview im «Tages-Anzeiger» vom 4.3.2015 mit dem Kinderpsychotherapeuten Allan Guggenbühl. Dieser zweifelte am Nutzen der frühen schulischen Aufklärung. Zudem drohe bei der Prävention ein «Overkill». Er betonte: «Die Vorstellung, dass Kinder ihre Einstellung zur Sexualität dank schulischer Aufklärung markant verändern, ist naiv.» Weshalb also nicht gleich auf das mässigen- de sexualpädagogische Konzept der Volksinitiative einschwenken? Darauf gab es leider keine Antwort.

Starke Voten zugunsten der Schutzinitiative

Insgesamt zehn Rednerinnen und Redner präsentierten eine breite Palette von eindrücklichen Argu- menten zugunsten der Volksinitiative. Sebastian Frehner (SVP/BS), Co-Präsident des Initiativkomitees, brachte die Volksinitiative auf den Punkt: «Sexualkundeunterricht hat im Kindergarten nichts verlo- ren!». Jean-Pierre Grin aus der Waadt erklärte dem Plenum auf eindrückliche Weise, weshalb die Volksinitiative keineswegs in die kantonale Schulhoheit eingreift. Grundrechte schränkten die Bil- dungshoheit nicht ein.

Die Gegner der Volksinitiative liessen eins ums andere Mal erkennen, dass sie das Hauptanliegen der Initiative – nämlich den Schutz von 4–8-jährigen Kindern vor schamverletzendem Sexualkundeunter- richt – nicht verstanden hatten. Allen voran Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der die Initiative zur Ablehnung empfahl, weil sie Kinder und Jugendliche nicht vor sexueller Gewalt, sexuell übertrag- baren Krankheiten und unerwünschten Schwangerschaften schützen würde. Ob er sich da nicht im Alter der Kinder tüchtig verschätzte?

Belustigend war die Mitteilung von Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) an das Ratsplenum, Kommissions- sprecherin Galladé habe beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt eine Sexbox angefordert und keine erhalten mit der Begründung, diese sei nicht für ein solches Zielpublikum bestimmt! Ob die Basler wohl immer noch etwas zu verbergen haben?

Mehrere Gegnerinnen und Gegner der Volksinitiative zollten in einem Punkt Respekt: Sie habe schon viel erreicht: Sie habe die da und dort vorkommenden Missstände bezüglich Sexualkundeunterricht aufgezeigt, den Lehrplan 21 zurückgestutzt, den Basler Sexualkundeunterricht entschärft und dazu beigetragen, dass das Luzerner «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule» geschlossen wurde. Sie schlossen daraus, dass die Volksinitiative nun zurückgezogen werden könne. Sie habe schon alles erreicht, was sie erreichen wollte. Weit gefehlt, argumentierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH), solange das
BAG in seiner Strategieplanung die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten vorsehe.

Argumentativ zu weit aus dem Fenster lehnt sich Yvonne Gilli (SP/SG), wenn sie meint: «Es gibt sexuel- le Grundrechte, die zu schützen unser aller Aufgabe ist», und damit die Forderung nach obligatori- schem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten verknüpft. Genau diese Grundrechte gibt es weder im geschriebenen noch im ungeschriebenen Bundesverfassungsrecht. Es ist vielmehr Ausdruck der «Déformation professionnelle» einer Nationalrätin, die gleichzeitig Präsidentin der Interessengruppe «Sexuelle Gesundheit Schweiz» ist. Oder hat sie Prävention als Marktlücke entdeckt und will sie zu einem Geschäftsmodell entwickeln? (vgl. dazu Aussage von Allan Guggenbühl im Tages-Anzeiger).

Hände weg von unseren Kindern!

«Präventionsunterricht im Kindergarten ohne sexuelle Inhalte schütze nicht vor Kindsmissbrauch», meinten einige Gegner der Initiative, so zum Beispiel Bea Heim (SP/SO). Dadurch spiele die Initiative Pädophilen in die Hände. «Falsch!», sagten die Befürworter und verwiesen auf Fachleute, u.a. Prof. Remo Largo. Auch Allan Guggenbühl meinte im Interview: «Wenn Kinder direkt angesprochen werden, reagieren sie mit Scham». Das bestätigt auch die bekannte deutsche Traumatherapeutin und Diplom- Psychologin Tabea Freitag aus Hannover: «Wenn ein Lehrplan genau definierte Ziele für Sexualkunde- unterricht ab Kindergarten (ab 4 J.) vorgibt, dann ist die Gefahr gross, dass die Lehrperson mit ihrer Antwort deutlich über die Frage des Kindes hinausgeht. Viele Kinder können die Antwort nicht mehr einordnen und bleiben verwirrt zurück. Schamgefühle und Grenzen der Kinder werden verletzt und begünstigen dadurch letztlich sexuellen Missbrauch.»